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Es gelten folgende Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines:

a. Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Studios und der in der Studionutzung enthaltenen Gegenstände/Equipment/Möbel sowie technischen Geräte. Sie gelten als vereinbart mit der Buchung.

b. Im Folgenden werden die buchende Person sowie alle beteiligten Dritten, die das Studio gebucht haben und/oder betreten, einheitlich als ‚Nutzer‘ bezeichnet.

c. Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

d. Der Nutzer erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, sich bei Nutzungsbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit aktueller Wohnadresse zu identifizieren.

e. Der Nutzer bestätigt, dass er selbst alle Schäden an der Mietsache abdeckt oder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die alle Schäden an der Mietsache abdeckt.

f. Jeder Nutzer soll gleichberechtigt und fair zur vereinbarten Buchungszeit ein ordentliches Studio mit einer weißen Hohlkehle und sauberen Shooting-Flächen vorfinden. Deshalb erklärt sich jeder Nutzer automatisch bei Betreten und somit Nutzen des Studios mit den AGBs einverstanden und akzeptiert die entsprechenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

 

2. Nutzung:

a. Die vereinbarte Nutzungsgebühr beinhaltet alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom.

b. Die Nutzungsdauer beginnt mit dem Betreten des Studios, spätestens jedoch mit dem vereinbarten Startzeitpunkt, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Ankunft oder Übergabe und endet mit dem vereinbarten Endzeitpunkt. Wird das Studio vor dem vereinbarten Startzeitpunkt betreten und/oder übergeben und/oder nach dem vereinbarten Endzeitpunkt verlassen, wird die zusätzliche Zeit bis zum ursprünglich vereinbarten Startzeitpunkt und/oder ab dem ursprünglich vereinbarten Endzeitpunkt zusätzlich berechnet (siehe 2c). Im Falle einer Verspätung des Nutzers beginnt die Nutzungsdauer dennoch mit dem ursprünglich vereinbarten Startzeitpunkt, unabhängig vom Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer.

c. Ein Überziehen der gebuchten Nutzungsdauer ist nur möglich, wenn es keinen direkt nachfolgenden Nutzer gibt. Der Überziehungsstundensatz wird mit jeder zusätzlich angefangenen Stunde fällig, maximal bis zur nächsten Preiskategorie (Unterscheidung 2h, 4h, 9h).

d. Die Buchung kann bis zu 2 Tage vor dem Buchungstag kostenfrei und formlos storniert werden (Beispiel: Buchung ist an einem Freitag um 15Uhr, somit muss die Information zur Stornierung bis Dienstag 23:59Uhr eingehen). Wird die Buchung zu einem späteren Zeitpunkt storniert, ist der volle Mietpreis fällig. Die Stornierungskosten entfallen, falls ein Ersatztermin in den folgenden 14 Tagen gebucht wird und die Mietkosten im Voraus beglichen werden.

e. Die Anbieterin behält sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Mieträume jederzeit zu betreten ohne dabei die Aufnahmen oder den Betrieb zu stören. Eine durch die Anbieterin verursachte Verzögerung wird kostenfrei an die Mietzeit angehängt.

f. Bei einer (nicht-kommerziellen) Standardbuchung sind maximal 12 Personen im Studio zugelassen. Sollten mehr Personen teilnehmen, ist dies im Voraus von der Anbieterin zu genehmigen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, behält sich die Anbieterin das Recht vor:

  • Den Zugang zum Studio zu verweigern.
  • Die Gruppe aus dem Studio zu entfernen, falls die maximale Personenanzahl überschritten wird.

In beiden Fällen bleibt der volle Mietbetrag fällig.

g. Für Buchungen, die nach 23:30 Uhr enden, fallen einmalig Bereitschaftskosten in Höhe von 230,- € inkl. MwSt. an. Diese Kosten werden auch dann fällig, wenn die Buchung bis 23:30 Uhr vorgesehen war, der Nutzer jedoch das Studio erst nach dieser Zeit besenrein und aufgeräumt zurückgibt.

 

3. Zahlung

a. Die Endabrechnung wird nach Abschluss des Mietverhältnisses gestellt und beinhaltet alle angefallenen Kosten inklusive Zusatzleistungen, Überziehungskosten sowie eventuell Nebenkosten wie beispielsweise Reinigungskosten oder Reparaturkosten.

 

4. Nutzungsvereinbarungen (Studio-Regeln)

a. Der Nutzer ist verpflichtet, das Studio und alle darin enthaltenen Gegenstände und Geräte sorgsam zu behandeln. Der Nutzer ist zudem verpflichtet die Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Anordnungen (bspw. Corona-Bestimmungen) beziehungsweise Vorschriften einzuhalten.

b. Der Nutzer haftet für die Einhaltung aller vertraglich festgelegten Vereinbarungen auch durch für ihn tätige Dritte und seine Besucher.

c. Gefährliche Gegenstände wie Schuss- und Luftwaffen inkl. Munition, scharfe Messer, spitze Gegenstände und ähnliches sind zur eigenen Sicherheit sowie Vermeidung von Beschädigung des Studios nicht erlaubt.

d. Spezialeffekte wie Farbpulver, Sand, Konfetti oder Glitzer sind im Studio nur nach ganz genauer Rücksprache mit der Anbietern möglich.

e. Das Mitbringen und Nutzen einer Nebelmaschine muss bei der Buchung oder mindestens 5 Tage im Voraus abgesprochen werden aufgrund der Rauchmeldeanlage im Gebäude, die direkt die Feuerwehr alamiert.

f. Das Mitbringen von Tieren muss im Vorhinein abgesprochen werden. Aufgrund des vermehrten Verlieren von Haaren von Tieren, greift hier die Reinigungspauschale nicht und der Nutzer muss nach dem Shooting das Studio einmal mit dem vorhandenen Staubsauger säubern, hierfür muss genug Zeit vom Nutzer einplant werden. Der Nutzer haftet für jegliche Schäden, die durch mitgebrachte Tiere entstehen.

g. Der Konsum von Tabakwaren und anderen Drogen ist in den Studio-Räumlicheiten untersagt. Gleiches gilt für die Arbeit im Studio und mit dem Equipement unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

g. Aus hygienischen Gründen ist das Studio nur mit Hausschuhen oder Überziehern zu betreten. Die Schuhsohlen für die Shootingflächen müssen im Vorhinein mit Kreppband abgeklebt werden. Auch die neuer Schuhe, da auch diese Abdrücke hinterlassen!

h. Getränke und Essen, Knabberzeug, Süßigkeiten oder ähnliches dürfen nicht auf den Shootingflächen oder Shooting-Möbeln verzehrt werden, nur am Esstisch!

i. Eingeölte oder bemalte Körperteile dürfen Wände, Böden oder Möbelstücke nicht berühren. Hierunter fällt auch Make-Up.

j. Die Shooting-Bereiche und -Möbel dürfen nicht zum dauerhaften Sitzen bzw. Ausruhen oder Nahrungsmittel-Aufnahme genutzt werden. 

k. Eine Zweckentfremdung oder eigenmächtige Reparatur der im Studio enthaltenden Gegenstände ist untersagt. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile.

l. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin ist der Nutzer nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Bei einer vorliegenden Zustimmung haftet der Nutzer und die dritte Partei gesamtschuldnerische.

m. Die Anbieterin ist berechtigt den Nutzungsvertrag vorzeitig, ohne Einhaltung von Fristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung des Nutzers zu kündigen, wenn der Nutzer grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.

 

5. Zustand der Räume

a. Die Räume werden sauber und aufgeräumt übergeben.

b. Die Räume werden im ursprünglichen Zustand (besenrein) zurückgegeben. Die dafür benötigen Zeit ist Teil der Nutzungszeit.

c. Kommt der Nutzer seiner Verpflichtung aus Punkt 4 a bis m nicht nach, werden ihm die Reinigungskosten in Form einer Reinigungspauschale von 100,-€ in Rechnung gestellt. Eine normale, sorgfältige Nutzung – entsprechend der AGBs – kann zu leichten grauen Schlieren/Schleier auf der Hohlkehle führen, diese werden toleriert. Was darüber hinaus geht und mit der Reinigungspauschale in Rechnung gestellt wird: Bspw. deutlich sichtbare Abdrücke der Sohle, dunkle Flecken, Verunreinigungen, die auf der Hohlkehle kleben oder Abdrücke/Flecken hinterlassen, Make-Up-Flecken, ölige Flecken, verschüttete Flüssigkeiten wie Kaffee, Saft, etc., dunkle Schmierer, sichtbare Striche, deutliche Kratzer usw. auf der Hohlkehle oder bspw. Nahrungsmittelrückstände auf Möbeln wie bspw. Sofa und Bett.

 

6. Eigentumsvorbehalt

a. Alle im Studio bei der Anmietung vorhandenen Gegenstände und Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum der Anbieterin.

b. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermietetem Equipment aus dem Studio ist nicht ohne eine schriftliche Zustimmung der Anbieterin gestattet. Alle Gegenstände müssen zu jeder Zeit im Raum verbleiben.

 

7. Haftung

a. Die Nutzung des Raums und des Equipments durch den Nutzer und Dritte passiert auf eigene Gefahr.

b. Für mitgebrachte Geräte und Gegenstände übernimmt die Anbieterin keine Haftung.

c. Der Nutzer haftet gegenüber der Anbieterin für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden an Raum, Gegenständen oder Equipment. Ausdrücklich inbegriffen sind Folgeschäden wie Mietausfälle durch fehlendes Equipment.

d. Der Nutzer haftet im gleichen Maße für Schäden, die durch dessen Besucher, Mitarbeiter und engagierte Models verursacht wurden.

e. Die Anbieterin haftet für Ausfallschäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Anbieterin für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

f. Die Anbieterin haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen oder illegale Handlungen des Nutzers. Dies gilt insbesondere für die Arbeit mit minderjährigen Models, die Darstellung von markenrechtlich geschützten Gegenständen und den Motivschutz.

 

8. Rechte

a. Die vertragliche Geschäftsbeziehung unterliegt dem deutschen Recht.

b. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.

c. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

d. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.

 

STAND 20.01.2025