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Es gelten folgende Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines:

a. Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Studios und der in der Studionutzung enthaltenen Gegenstände/Equipment/Möbel sowie technischen Geräte. Sie gelten als vereinbart mit der Buchung.

b. Vertragspartner ist ausschließlich die buchende Person (nachfolgend „Nutzer“).

c. Der Nutzer haftet für alle Personen, denen er Zugang zum Studio verschafft.

Der Nutzer haftet für alle von ihm oder seinen Begleitpersonen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Abschluss einer privaten oder betrieblichen Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

d. Der Nutzer erklärt seine Volljährigkeit ist verpflichtet, bei Übergabe des Studios der Anbieterin einen gültigen Lichtbildausweis zur Sichtung vor Ort vorzulegen. Eine Kopie des Ausweises wird nur angefertigt, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist; nicht relevante Daten werden geschwärzt. Die Anbieterin speichert die Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und löscht sie spätestens 60 Tage nach vollständiger Vertragsabwicklung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

e. Jeder Nutzer soll gleichberechtigt und fair zur vereinbarten Buchungszeit ein ordentliches Studio mit einer weißen Hohlkehle und sauberen Shooting-Flächen vorfinden. Mit der Buchung und Nutzung des Studios erkennt der Nutzer diese AGB als verbindlich an.

 

2. Nutzung:

a. Die vereinbarte Nutzungsgebühr beinhaltet alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom.

b. Die abzurechnende Nutzungszeit beginnt mit dem tatsächlichen Betreten des Studios durch den Nutzer oder von ihm beauftragte Personen, spätestens jedoch zu dem im Buchungsprozess festgelegten Startzeitpunkt.

Ein Betreten des Studios vor dem vereinbarten Beginn – auch zum Zwecke des Aufenthalts, des Aufbaus, der Vorbereitung oder des Technik-Checks – stellt eine Nutzung des Studios dar und wird als Nutzungszeit berechnet.

Die Abrechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Betretens gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

Die vereinbarte Nutzungszeit endet zu dem im Buchungsprozess festgelegten Endzeitpunkt.

Jede Überschreitung der vereinbarten Nutzungszeit wird als angefangene Stunde berechnet.

Eine etwaige kulante Duldung eines früheren Zutritts oder eines späteren Verlassens des Studios begründet keinen Anspruch des Nutzers auf eine kostenfreie Verlängerung der Nutzungszeit und stellt keinen Verzicht auf die Abrechnung gemäß den vorstehenden Regelungen dar.

c. Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist möglich, wenn sie der Anbieterin spätestens bis 23:59 Uhr des fünften Kalendertages vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn in Textform (E-Mail, WhatsApp oder SMS) zugeht.

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Anbieterin.

Geht die Stornierung später als fünf Kalendertage, jedoch früher als zwei Kalendertage vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn zu, ist die Anbieterin berechtigt, 70 % des vereinbarten Buchungspreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.

Geht die Stornierung innerhalb von zwei Kalendertagen vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn zu oder erscheint der Nutzer nicht zum vereinbarten Termin, ist die Anbieterin berechtigt, 100 % des vereinbarten Buchungspreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.

Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine anderweitige Vermietung des Studios wird schadensmindernd angerechnet.

Die berechneten Stornierungskosten werden vollständig angerechnet, wenn innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem ursprünglich vereinbarten Nutzungsbeginn ein Ersatztermin mit gleicher oder höherer Nutzungsdauer zu gleichen oder höheren Konditionen gebucht wird.

d. Eine nachträgliche Änderung der Buchung, insbesondere eine Verkürzung der gebuchten Mietdauer, steht einer (Teil-)Stornierung gleich. Eine Reduzierung der Mietzeit ist daher nur innerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist gemäß Ziffer 2c möglich.

Erfolgt die Änderung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist, bleibt der ursprünglich vereinbarte Mietpreis geschuldet, sofern der freigewordene Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann.

e. Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und schließt den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. über die Website), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht ein Widerrufsrecht unabhängig davon nicht.

f. Die Anbieterin ist berechtigt, die Mieträume aus wichtigem Grund (z. B. Gefahr, technische Störung, Übergabe, Kontrolle der Einhaltung dieser AGB) zu betreten.
Soweit möglich, erfolgt dies nach vorheriger Ankündigung und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nutzers.

g. Die maximale Personenzahl im Studio beträgt 8 Personen.
Wird diese Personenzahl überschritten und der Zustand nicht unverzüglich nach Aufforderung behoben, ist die Anbieterin berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist die Anbieterin berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

h. Endet die geplante Nutzung nach 23:30 Uhr oder erfolgt die Rückgabe verspätet, entstehen zusätzliche Aufwand- und Bereitschaftskosten, da die Anbieterin außerhalb der üblichen Betriebszeiten persönlich anwesend bleiben und das Gelände schließen muss.
Diese Bereitschaftskosten werden pauschal mit 230 € inkl. MwSt. berechnet. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.

 

3. Zahlung

a. Die Endabrechnung wird nach Abschluss des Mietverhältnisses gestellt und beinhaltet alle angefallenen Kosten inklusive Zusatzleistungen, Überziehungskosten sowie eventuell Nebenkosten wie beispielsweise Reinigungskosten oder Reparaturkosten.

 

4. Nutzungsvereinbarungen (Studio-Regeln)

a. Der Nutzer ist verpflichtet, das Studio und alle darin enthaltenen Gegenstände und Geräte sorgsam zu behandeln. Der Nutzer ist zudem verpflichtet die Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Anordnungen (bspw. Corona-Bestimmungen) beziehungsweise Vorschriften einzuhalten.

b. Der Nutzer haftet für die Einhaltung aller vertraglich festgelegten Vereinbarungen auch durch für ihn tätige Dritte und seine Besucher.

c. Gefährliche Gegenstände wie Schuss- und Luftwaffen inkl. Munition, scharfe Messer, spitze Gegenstände und ähnliches sind zur eigenen Sicherheit sowie Vermeidung von Beschädigung des Studios nicht erlaubt.

d. Spezialeffekte wie Farbpulver, Sand, Konfetti oder Glitzer sind im Studio nur nach ganz genauer Rücksprache mit der Anbietern möglich.

e. Das Mitbringen und Nutzen einer Nebelmaschine muss bei der Buchung oder mindestens 5 Tage im Voraus abgesprochen werden aufgrund der Rauchmeldeanlage im Gebäude, die direkt die Feuerwehr alamiert.

f. Das Mitbringen von Tieren muss im Vorhinein abgesprochen werden. Aufgrund des vermehrten Verlieren von Haaren von Tieren, greift hier die Reinigungspauschale nicht und der Nutzer muss nach dem Shooting das Studio einmal mit dem vorhandenen Staubsauger säubern, hierfür muss genug Zeit vom Nutzer einplant werden. Der Nutzer haftet für jegliche Schäden, die durch mitgebrachte Tiere entstehen.

g. Der Konsum von Tabakwaren und anderen Drogen ist in den Studio-Räumlicheiten untersagt. Gleiches gilt für die Arbeit im Studio und mit dem Equipement unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

h. Aus hygienischen Gründen ist das Studio nur mit Hausschuhen oder Überziehern zu betreten. Die Schuhsohlen für die Shootingflächen müssen im Vorhinein mit Kreppband abgeklebt werden. Auch die neuer Schuhe, da auch diese Abdrücke hinterlassen!

i. Getränke und Essen, Knabberzeug, Süßigkeiten oder ähnliches dürfen nicht auf den Shootingflächen oder Shooting-Möbeln verzehrt werden, nur am Esstisch!

j. Eingeölte oder bemalte Körperteile dürfen Wände, Böden oder Möbelstücke nicht berühren. Hierunter fällt auch Make-Up.

k. Die Shooting-Bereiche und -Möbel dürfen nicht zum dauerhaften Sitzen bzw. Ausruhen oder Nahrungsmittel-Aufnahme genutzt werden. 

l. Eine Zweckentfremdung oder eigenmächtige Reparatur der im Studio enthaltenden Gegenstände ist untersagt. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile.

m. Die Überlassung oder Weitergabe der Nutzung des Studios an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin zulässig.
Erteilt die Anbieterin eine Zustimmung, haften der Nutzer und der Dritte für sämtliche Verpflichtungen aus dem Nutzungsverhältnis gesamtschuldnerisch.

n. Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben etwaige Schadensersatzansprüche unberührt. Für die Haftung der Anbieterin gilt Ziffer 7 dieser AGB.

 

5. Zustand der Räume

a. Die Räume werden sauber und aufgeräumt übergeben.

b. Die Räume werden im ursprünglichen Zustand (besenrein) zurückgegeben. Die dafür benötigen Zeit ist Teil der Nutzungszeit.

c. Kommt der Nutzer seiner Verpflichtung aus Punkt 4 a bis m nicht nach, werden ihm die Reinigungskosten i.H.v. mindestens 150,-€ Pauschale plus Kosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Eine normale, sorgfältige Nutzung – entsprechend der AGBs – kann zu leichten grauen Schlieren/Schleier auf der Hohlkehle führen, diese werden toleriert. Was darüber hinaus geht und mit mind. 150,-€ Reinigungspauschale plus zusätzlichem Aufwand in Rechnung gestellt wird: Bspw. deutlich sichtbare Abdrücke der Sohle, dunkle Flecken, Verunreinigungen, die auf der Hohlkehle kleben oder Abdrücke/Flecken hinterlassen, Make-Up-Flecken, ölige Flecken, verschüttete Flüssigkeiten wie Kaffee, Saft, etc., dunkle Schmierer, sichtbare Striche, deutliche Kratzer usw. auf der Hohlkehle oder bspw. Nahrungsmittelrückstände auf Möbeln wie bspw. Sofa und Bett.

 

6. Eigentumsvorbehalt

a. Alle im Studio bei der Anmietung vorhandenen Gegenstände und Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum der Anbieterin.

b. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermietetem Equipment aus dem Studio ist nicht ohne eine schriftliche Zustimmung der Anbieterin gestattet. Alle Gegenstände müssen zu jeder Zeit im Raum verbleiben.

 

7. Haftung

a. Die Anbieterin haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieterin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

b. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers, ohne dass dadurch die gesetzliche Haftung der Anbieterin eingeschränkt wird.

c. Für mitgebrachte Geräte und Gegenstände übernimmt die Anbieterin keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Mitgebrachte Geräte und Gegenstände befinden sich auf eigenes Risiko des Nutzers im Studio.

d. Der Nutzer haftet gegenüber der Anbieterin für Schäden an Räumen, Gegenständen oder Equipment, die während der Mietdauer durch ihn oder ihm zuzurechnende Personen schuldhaft verursacht werden.

Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangene Mieteinnahmen, besteht nur, soweit diese Schäden typisch, vorhersehbar und nachweisbar sind.

e. Der Nutzer haftet im gleichen Maße für Schäden, die durch seine Besucher, Mitarbeiter oder engagierte Models verursacht werden.

f. Die Anbieterin haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen oder
illegale Handlungen des Nutzers.

 

8. Rechte

a. Die vertragliche Geschäftsbeziehung unterliegt dem deutschen Recht.

b. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp/SMS).
Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

d. Erfüllungsort ist Rüsselsheim am Main.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Rüsselsheim am Main.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

STAND 14.01.2026